nach meiner Lesart ist dies für die meisten von uns - rechtlich gesehen - nicht von Bedeutung, da diese zusätzliche Informationspflicht über die Merkblätter nur für Händler gilt.
Quelle:
http://www.zzf.de/presse/meldungen/meldu...e-der-heim.html
Änderung des Tierschutzgesetzes: Beim Tierkauf informieren Merkblätter über Bedürfnisse der Heimtiere
Händler sind ab 1. August verpflichtet, Tierfreunden beim Erstkauf eines Wirbeltieres schriftliche Informationen mitzugeben
Wer in Deutschland gewerbsmäßig mit Tieren handelt, ist ab dem 1. August 2014 laut dem geänderten Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) dazu verpflichtet, jedem Tierfreund beim Erstkauf eines Wirbeltieres eine schriftliche Information über die Bedürfnisse des Tieres mitzugeben. Darauf weist der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) hin. Zoofachhändler händigen ihren Kunden deshalb ein entsprechendes Infoblatt oder einen Steckbrief zu der jeweiligen Art aus: "Darin finden Tierfreunde grundlegende Informationen über Herkunft, Pflege und Haltung des neuen Heimtieres", erklärt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.
Der Berufsverband der Heimtierbranche hält zudem eine umfassende Beratung der Tierhalter vor dem Tierkauf für erforderlich: "Angehende Heimtierbesitzer sollten sich vor der Anschaffung über die Bedürfnisse ihres Tieres informieren und prüfen, welches Tier zu ihrem Lebensstil passt", sagt Norbert Holthenrich. "Denn nur eine artgerechte Heimtierhaltung ermöglicht eine gute und lebenslange Mensch-Tier-Beziehung." Kunden sollten sich nicht scheuen, ein Geschäft zu verlassen, wenn sie sich bei der Tieranschaffung ungenügend beraten fühlen. In ihren Heidelberger Beschlüssen zum Tierschutz im Zoofachhandel haben sich die ZZF-Mitglieder bereits vor 23 Jahren, also lange vor der Gesetzesänderung verpflichtet, durch qualifizierte Beratung eine fachgerechte Haltung von Heimtieren zu gewährleisten.
egal wie es rechtlich aussieht, eine gute Beratung gehört zu einem guten Züchter (von mir aus auch Händler) dazu, auch dass man einigen von einer bestimmten Tierart abrät. Dem Wohl des Tieres wegen! Hier darf es nicht um den erfolgreichen Verkauf gehen. Unter uns; was bringt es dem Halter oder dem Tier, wenn man eine DIN A4 Seite beim Kauf mitgibt? Nichts, ein verantwortungsbewusster Tierhalter informiert sich vor der Anschaffung und nicht anhand eines solch kleinen Zettels! (Wenn ich mir ein Pferd kaufe, weil die ja soooo toll sind, mir der Veräußerer nach dem Kauf so ein Zettel in die Hand drückt in dem ich feststelle, dass so ein Tier auf der Weide besser aufgehoben ist als bei mir auf dem Parkplatz, was dann? Der Kauf ist abgeschlossen, die Eigentumsverhältnisse sind geklärt der Verkäufer ist "weg/raus" und mein neues Pferd steht auf dem Parkplatz... wem hat diese Änderung im Tierschutzgesetz etwas gebracht?) Ich bin gerne persönlich für Fragen da! Wenn von mir jemand so einen Schrieb haben will, dann bekommt er eine Liste mit Literaturempfehlungen in die Hand gedrückt!